• Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    1. Was brauche ich für eine logopädische Therapie?

      Antwort: Bei einem Facharzt (Kinderarzt, HNO, Neurologe usw.) bekommen sie eine Heilmittelverordnung Nr. 13 für Sprach-, Sprech,- Stimmtherapie.

    2. Was brauche ich für eine Lerntherapie?

      Antwort: Bei logopädischer Ursache siehe 1.

      Antwort: Bei sonstiger Ursache muss die Therapie als Selbstzahler abgerechnet werden.

    3. Was brauche ich für das Neurofeedback?

      Antwort: Bei logopädischem Befund siehe 1.

      Antwort: Bei sonstiger Ursache muss die Therapie als Selbstzahler abgerechnet werden.

    4. Welche Kassen können wir abrechnen?

      Antwort: Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, vereinzelt auch über das Jugendamt.

    5. Wie beginnt eine Therapie?

      Antwort: Eine Therapie beginnt mit einem Erstgespräch und einer Befunderhebung (bitte vorher eine Heilmittelverordnung anfordern. Für eine Terminvereinbarung rufen sie bitte zu den üblichen Geschäftszeiten in der Praxis an (08131/454987).

    6. Können auch Hausbesuche vereinbart werden?

      Antwort: Wenn ein Hausbesuch verordnet ist, so besuchen wir die Patienten auch im Heim oder am Wohnort.

    7. Welche Patienten können einen Hausbesuch verordnet bekommen?

      Antwort: Alle Patienten (auch Kinder), die gesundheitlich schwer betroffen sind und nicht in die Praxis kommen bzw. nicht gebracht werden können.